Gesetzesentwurf passiert Bundeskabinett: Reform für verwaiste und vergriffene Werke

Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Urhebergesetzes (kurz: UrhG), die die Nutzung verwaister und vergriffener Werke neuregeln soll, verabschiedet. Im Zentrum der Reform steht damit die Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke. So sollen Werke, deren Urheber nicht mehr festzustellen sind, künftig auch von Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen angebotenen werden können. Dies soll insbesondere auch die digitale Nutzung einschließen. Selbiges soll für Werke gelten die vergriffen bzw. nicht mehr erhältlich sind. Dabei sollen Bibliotheken künftig belegen, dass sie eine ergebnislose Recherche nach dem Urheber durchgeführt haben und diese beim Patent- und Markenamt hinterlegen (§ 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten). 

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