Frankreich: Urteil zur Privatkopie

Die „Cour de Cassation“ (das französische Revisionsgericht) hat durch Entscheidung vom 28. Februar 2006 ein Urteil des Berufungsgerichts von Paris aufgehoben und zurückverwiesen, durch das die Revisionskläger – Produzenten von DVDs – zur Beseitigung von technischen Kopierschutzmaßnahmen verurteilt worden waren. Das Berufungsgericht hatte sich u. a. auf Art. 122-5 Absatz 2 des „Code de la Propriété Intellectuelle“ berufen, wonach der Urheber die Anfertigung von Kopien zum rein privaten Gebrauch des Kopierers nicht verbieten darf. Der Kassationshof hingegen sieht in der Erlaubnis, Privatkopien anzufertigen, nur eine gesetzliche Ausnahme vom Urheberrecht, aber kein uneingeschränktes Recht (« …la copie privée ne constituait qu’une exception légale aux droits d’auteur et non un droit reconnu de manière absolue à l’usager »).

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