Exmatrikulation wegen WhatsApp Chats

Das VG Berlin hat in einem nun veröffentlichten Urteil vom 6. Februar entschieden, dass das Austauschen über eine Onlineklausur per WhatsApp während der Klausur eine „besonders schwere Täuschung“ darstellt und daher eine sofortige Exmatrikulation rechtfertige.

Als Beweis des Täuschungsversuchs wurden dem Gericht durch den Prüfer diesem anonym zugespielte Screenshots von WhatsApp Chats vorgelegt.

Die Klägerin verteidigte sich erfolglos mit der Begründung, die Screenshots seien fabriziert. Das Gericht hielt diese Begründung nicht für überzeugend; insbesondere seien in den Chats zu viele Rechtschreibfehler gewesen, als dass diese fingiert worden seien.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg12k43021-klausur-online-chat-fehler-betrug-taeuschung-exmatrikulation/

Urteil im Volltext: https://openjur.de/u/2465003.html