Der EuGH hat geurteilt, dass Webseiten-Nutzer einer Speicherung der sogenannten Internet-Cookies aktiv zustimmen müssen, damit eine wirksame Einwilligung vorliege. Eine voreingestellte Einwilligung sei unzulässig
Quellen:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=19D7563EE238357E8299823339A4847A?text=&docid=212023&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1603773
https://www.tagesschau.de/inland/eugh-cookie-101.html