EuGH – Kostenerstattung für Kurzberichterstattung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22. Januar 2013 in der Rechtssache C-283/11 entschieden, dass die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse, wie Fußballspielen, rechtmäßig ist. So ist es mit der Grundrechtecharta vereinbar, dass die Kostenerstattung, die der Inhaber der Exklusivübertragungsrechte für Kurzberichte anderer Sender verlangen kann, auf die technisch bedingten Kosten beschränkt ist. In eben diesen Grundrechten bzw. konkret im Schutz des Eigentums und der unternehmerischen Freiheit sah sich die klagende Sky Österreich GmbH durch die entsprechenden Regelungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verletzt. Die Klage blieb im Ergebnis erfolglos, sodass der Österreichische Rundfunk (ORF) auch künftig nur eine beschränkte Kostenerstattung an Sky Österreich für seine Kurzberichterstattung zahlen muss. Das Urteil im Volltext und die Schlussanträge können über die unten stehenden Links abgerufen werden.

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