EU verschärft Regeln zur Vollstreckung der DSGVO

Neuregelung der DSGVO-Sanktionierung durch die geplante Enforcement-Verordnung

Die EU-Kommission plant im Februar 2024 über eine Neuregelung zur Sanktionierung von DSGVO-Verstößen abzustimmen, die im Juli 2023 als Enforcement-Verordnung angekündigt wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, Bußgeldverfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dies geht einher mit einer erheblichen Ausweitung der Rechte von Beschwerdeführern und einer Stärkung von Akteneinsichtsrechten für alle Beteiligten.

 

1. Kontext und Zielsetzung:

Datenschutzverstöße erstrecken sich oft über mehrere EU-Mitgliedstaaten, was die Sanktionierung komplex gestaltet. Die federführende Aufsichtsbehörde (Lead Supervisory Authority – LSA) ist entscheidend im sogenannten „One-Stop-Shop“-Mechanismus. Aufgrund unterschiedlicher Verfahrensregelungen und fehlender Einigkeit zwischen den Aufsichtsbehörden werden grenzüberschreitende Verfahren oft zeitaufwendig und komplex.

Die Enforcement-Verordnung soll diese Verfahren vereinheitlichen und effizienter gestalten, indem sie die Rolle der Concerned Supervisory Authorities (CSAs) und des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) stärkt.

 

2. Wesentliche Regelungen der Enforcement-Verordnung:

Veränderung des „One Stop Shop“: Die Enforcement-Verordnung verschiebt Kompetenzen von der LSA zu CSAs und dem EDSA. CSAs können frühzeitig den EDSA um eine verbindliche Entscheidung ersuchen, was zu einer möglichen Verschärfung der Sanktionspraxis auf EU-Ebene führen könnte.

Stärkung der Rechte von Beschwerdeführern: Die Verordnung erweitert die Beteiligungsrechte von Beschwerdeführern, gewährt Einsichtsrechte und ermöglicht den Zugriff auf eine gemeinsame Fallakte. Auch Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sollen diese Rechte für vertretene Beschwerdeführer erhalten.

Einschränkung der Verteidigungsrechte: Die Enforcement-Verordnung beschränkt die Verfahrensrechte von beschuldigten Unternehmen, etwa durch Begrenzung der Länge von Stellungnahmen auf 20 bis 30 Seiten.

Beschränkung von Verständigungen: Unternehmen wird die Möglichkeit von Verständigungen eingeschränkt, und Aufsichtsbehörden können Verfahren nach einer Verständigung fortsetzen oder neu aufrollen.

 

3. Ausblick:

Das EU-Parlament wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 über die Annahme der Enforcement-Verordnung entscheiden. Bei Zustimmung folgen Verhandlungen mit dem Ministerrat.

 

Quellen: