EU: Kommission überdenkt die Auslegung der Datenschutzrichtlinie neu

Die EU-Kommission wird die Auslegung der europäischen Datenschutz-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors neu überdenken, nachdem ein Deutscher sich bei der Kommission über Hamburger Behörden beschwert hatte. Die Behörden hatten persönliche Daten an Unternehmen weitergegeben – in dem Wissen, dass diese zu Werbezwecken genutzt werden. Die Kommission zeigte sich zunächst uneinsichtig und erklärte dem Beschwerdeführer, dass die Datenschutz-Richtlinie einen solchen Sachverhalt nicht berücksichtige. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Kommission die Richtlinie zu eng interpretiert hatte und forderte gleichzeitig eine Neu-Auslegung. Dieser Forderung wird die Kommission nun gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nachkommen.

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