EU-Datenschutzbehörden kritisieren Chatkontrolle

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) vom 28. Juli 2022 wird der Kommissionsvorschlag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Chatkontrolle) kritisiert.
Die EU-Datenschutzbehörden bekennen sich zu der Einschätzung, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder „ein besonders schweres und abscheuliches Verbrechen“ ist, gleichzeitig melden sie massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen (Chatkontrolle) an und warnen vor einer Grundsteinlegung für eine ausufernde Massenüberwachung.
Es gebe Bereiche im Kommissionsvorschlag, der das Grundrecht der Privatsphäre schlichtweg nicht schütze. Der Vorschlag lasse „zu viel Raum für potenziellen Missbrauch“. Ein weiteres Problem sei der Umgang mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dass die Anbieter Nachrichten scannen, die eigentlich nur von den Sender:innen und Empfänger:innen entschlüsselt werden können, ist ein Widerspruch. Bei der softwarebasierten Erkennung von bisher unbekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt verweisen die EU-Behörden auf die Eingriffstiefe von Technologie, um solche Inhalte zu erkennen – und die damit verbundenen Fehlerquoten.

Quellen:
https://netzpolitik.org/2022/ernste-bedenken-eu-datenschutzbehoerden-nehmen-chatkontrolle-komplett-auseinander/
https://edps.europa.eu/system/files/2022-07/22-07-28_edpb-edps-joint-opinion-csam_en.pdf
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/09_Chatkontrolle.html