Die bereits am 28.06.2022 in Kraft tretende Europol-Verordnung gibt der EU-Polizeiagentur zahlreiche neue Befugnisse. Doch die Aufsicht darüber ist mangelhaft, kritisiert der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski. Die Verordnung schwäche das Grundrecht auf Privatsphäre, und es mangle an einer ausreichenden Aufsicht über die Polizeibehörde, die nun wesentlich mehr Daten verarbeiten darf als in der Vergangenheit.
Die massenhaften Datenauswertungen werden nun erheblich vereinfacht. Unter anderem darf Europol millionenfache Daten nationaler Ermittlungsbehörden sowie von privaten Unternehmen entgegennehmen und analysieren. Dabei werden aber Daten Unschuldiger übermittelt und gespeichert. Solche Daten würden dann laut Wiewiórowski „in selben Maße behandelt wie die persönlichen Daten von Individuen, die mit kriminellen Aktivitäten in Beziehung stehen“.
Zudem befinden sich darunter massenhaft personenbezogene Daten von Opfern und Zeug:innen von Straftaten, selbst wenn die EU-Länder sie längst aus ihren eigenen Datenbanken gelöscht haben. Die Speicherung dieser Datensätze war bislang nicht legal, sodass Wiewiórowski deshalb ihre Löschung anordnete. Dagegen wehrte sich Europol und hatte Erfolg: Die Europol-Verordnung legalisiert die Datensätze nun rückwirkend. Damit ist die Möglichkeit endgültig gegeben für die Verarbeitung von Handy-Standortdaten, Passagierlisten und sonstigen personenbezogenen Daten, die nichts mit Kriminalität zu tun haben.
Mit der Ausweitung der Kompetenzen für die Polizeiagentur ist kein „effektive Kontrolle“ der Behörde möglich, beklagt Wiewiórowski. Zwar wurde die neue Stelle eines Grundrechtsbeauftragten eingerichtet, weisungsbefugt ist dieser den Europol-Mitarbeiter:innen gegenüber aber nicht. Nun fordert der Datenschutzbeauftragte vom Management Board von Europol, ein Datenschutzkonzept vorzulegen. Dieses soll die Auswirkungen solcher „übergriffigen Methoden der Datenauswertung von Individuen“ wirksam einschränken.
Quelle: https://netzpolitik.org/2022/europol-in-der-kritik-zuviel-daten-zu-wenig-aufsicht/