Entwurf zur Novellierung des BSIG

Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2009 den von Minister Schäuble vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz) beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen Änderungsentwurf des seit 1990 geltenden „BSI-Gesetzes“, welches die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt. Mit dem geplanten Gesetz sollen dem BSI Befugnisse eingeräumt werden, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen. Innerhalb der Bundesverwaltung soll das BSI aufgrund der neu zu schaffenden Rechtsgrundlage überdies Maßnahmen umsetzen können, um von Schadprogrammen ausgehende Gefahren für die Sicherheit der Kommunikationstechnik der Bundesbehörden abzuwehren. Kritiker merken dabei an, dass es durch eine damit verbundene Änderung des Telemediengesetzes ermöglicht werden solle, Nutzungsdaten etwa in Form von Logdateien zu speichern und zu verwenden. Eine unbegrenzte Speicherung und Nutzung der Daten etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen sollen durch die vorgeschlagene Regelung laut einer Stellungnahme des Ministeriums allerdings nicht gestattet werden.

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