Vorratsdatenspeicherung- Stellungnahme der Bundesregierung durch Prof. Dr. Möllers

In einer 110-seitigen Stellungnahme hat Prof. Dr. Möllers als Bevollmächtigter der Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gegen die anhängige Verfassungsbeschwerde verteidigt. Der Stellungnahme nach sei die Verfassungsbeschwerde in wesentlichen Teilen unzulässig und zudem unbegründet. So sei das Bundesverfassungsgericht wegen der verbindlichen europarechtlichen Vorgaben erst gar nicht zuständig. Die Bundesregierung sieht in der staatlich gebotenen Datenaufbewahrungspflicht ein schlagendes Argument, welche die möglichen Eingriffe rechtfertigen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in § 113a TKG allein noch keinen Zugriff auf die gesammelten Verkehrsdaten gestatte und damit keine Befugnis zur staatlichen Kenntnisnahme beinhalte. Vielmehr würde nur eine Pflicht zur Datenaufbewahrung festgeschrieben und es bedürfe weiterer Normen, um auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass in der Stellungnahme der Bundesregierung angenommen wird, dass Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung Verkehrsdaten sind.

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