Entwurf zum OZG 2.0 enthält keine Umsetzungsfrist für Behörden

Bürger sollen künftig alle Behördenleistungen überwiegend online nutzen können. Der aktuelle Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 aus dem Ministerium für Inneres und Heimat soll dies nach dem Willen von Nancy Faeser beschleunigen.

Allerdings enthält der neue Entwurf keine Umsetzungsfrist für Verwaltungen und Behörden. Laut Volker Redder (Digitalexperte FDP) sei eine zumindest auf wichtige Einzelleistungen gerichtete Frist indes absolut notwendig. Es brauche seiner Ansicht nach Sanktionen bei Nichtumsetzung. Es müsse „wehtun“ wenn die öffentliche Hand ihre Verpflichtungen zur Digitalisierung nicht erfülle.

Das aktuell geltende OZG gab den Ländern bis Ende letzten Jahres Zeit insgesamt 5 Jahre Zeit, 575 identifizierte Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Dieses Ziel wurde weit verfehlt.

Das OZG 2.0 könnte im ersten Quartal 2023 durch den Bundestag beschlossen werden. Fraglich ist, ob dann das OZG 2.0 die Digitalisierung der deutschen Behörden und Verwaltungen tatsächlich voranzutreiben vermag.

 

Quellen:

https://www.heise.de/news/eGovernment-Faeser-will-digitale-Verwaltung-ankurbeln-Abgeordnete-unzufrieden-7474342.html

https://www.heise.de/news/Onlinezugang-zu-Verwaltungsleistungen-Ziele-verfehlt-folgt-2023-Neustart-7444852.html