Entwurf der Verordnung über die Europäische Medien Freedom Act (EMFA) durch die EU-Staaten angenommen

Am 21.06.2023 hat das Gremium der Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten seine Position zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz festgelegt. Trotz mehrfach geäußerter Vorwürfe, die letzte Fassung des Gesetzentwurfs würde die Pressefreiheit einschränken, wurde das Dokument auf der EU-Botschafterebene angenommen.

Zwei Tage zuvor, am Montag, den 19.06.2023, hatten 65 Presse- und Bürgerorganisationen in einem offenen Brief den EU-Rat aufgefordert, den Entwurf der Verordnung über die Europäische Medien Freedom Act (EMFA) zu revidieren; Insbesondere verwiesen sie auf die Bestimmungen des Artikel 4 des Verordnungsentwurfs („Rechte der Mediendiensteanbieter“): Dieser verbietet zwar den EU-Ländern, in die Grundrechte eingreifende Überwachungssoftware auf allen von Journalisten oder engen Kontaktpersonen verwendeten Geräten oder Maschinen einzusetzen, allerdings bleibt die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz der nationalen Sicherheit von diesem Artikel unberührt. Es wird daher befürchtet, dass diese Ausnahme den Staatsbehörden erlauben würde, Medienvertreter durch den Einsatz von Staatstrojanern aus Gründen der nationalen Sicherheit auszuspionieren. Dies würde auch den Quellenschutz aushöhlen.

Hinter dem umstrittenen Zusatz im Artikel 4 stehen u.a. Länder wie Schweden, Frankreich, Deutschland und Griechenland. Ziel sei es nicht, die Ausspähung von Journalisten zu legalisieren. Vielmehr solle der Hinweis auf die nationale Sicherheit sicherstellen, dass bestimmte Kompetenzen der Mitgliedstaaten in diesem Sektor der nationalen Sicherheit „unberührt bleiben“.

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