Einführung selbstfahrender Autos voraussichtlich von völkerrechtlichem Vertrag erschwert

Im Kontext mit der Vorstellung verschiedener Prototypen selbstfahrender Autos einzelner Hersteller stellen sich vermehrt rechtliche Fragen: Unter anderem scheint das von Deutschland und 71 weitere Staaten ratifizierte "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" zu berücksichtigen sein. Dort wurde bislang in Artikel 8 unter anderem geregelt, dass Fahrzeuge, die in Bewegung sind, einen Führer haben müssen, der das Fahrzeug jederzeit beherrscht. Hersteller befürchten nunmehr einen Standortnachteil in Deutschland, da hier keine Probefahrten stattfinden könnten. Deshalb werden Entwicklungen in dem Bereich zurzeit in den USA konzentriert, die nicht zu den Unterzeichnern des Abkommens gehören. Vorliegenden Quellen zufolge wurde im Mai 2014 das "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" jedoch dahingehend geändert, dass autonomes Fahren zulässig sei, solange das Fahrzeug jederzeit vom Fahrer gestoppt werden könnte. Dass sich in dem Kontext auch Haftungsfragen stellen, liegt auf der Hand. Ob tatsächlich andere Länder in der Schaffung entsprechender und für die Autohersteller günstiger Rechtsgrundlagen schneller sind als Deutschland, die Rede ist z.B. von den USA oder von China, mit der Folge, dass Deutschland den Anschluss verliert, wäre separat zu betrachten.
– http://www.welt.de/motor/news/article128190138/Autonomes-Fahren.html


Update:

Bundesverkehrsminister Dobrint plant nun auch eine Teststrecke für autonom fahrende Autos, die auf der A9 eingerichtet werden soll. In einem ersten Schritt sollen die Testfahrzeuge dem Fahrer nur assistieren, in einem zweiten Schritt soll dann vollständig autonomes Fahren getestet werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verkehrsminister-will-auf-Autobahn-Teststrecke-fuer-autonome-Autos-einrichten-2528191.html