Amerikanische Cloud-Dienste scannen automatisch alle Inhalte

Die amerikanischen Cloud-Dienste scannen automatisch alle Inhalte, die in ihre Cloud hochgeladen werden. Wird etwa Material gefunden, das Kinderpornografie enthalten könnte, wird dies auch an deutsche Behörden gemeldet.
So ging eine solche Meldung aus den USA an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. In der Folge erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss beim Nutzer der Cloud, um den Rechner auf etwaig darauf befindliches kinderpornografisches Material zu überprüfen.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass in dem Fall wohl ein einziges „ins Raster passendes“ Bild automatisch und ohne gezielte weitere Überprüfung gemeldet wurde und Auslöser für die weiteren Geschehnisse war.
Damit wendet sich ebenfalls wohl auch erstmals ein Betroffener an die Öffentlichkeit, was zu Diskussionen im Netz führen wird bzw. führt.
Der Fall wirft insgesamt nicht einfach zu beantwortende Fragen in datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Hinsicht auf.

Weitere Informationen: 

– https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/12/eine-datei/