Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) stellt sich die Frage, wie dessen Vorgaben mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) harmonieren. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat hierzu jetzt Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen helfen sollen, beide Regelwerke rechtskonform umzusetzen. Die Leitlinien sind Gegenstand einer öffentlichen Konsultation bis zum 31. Oktober 2025.
Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, erklärte hierzu, dass diese Leitlinien einen wichtigen Schritt hin zu einem kohärenten und wirksamen digitalen Regelwerk der EU darstellen und dazu beitragen würden, die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen zu wahren. Weiterhin hoffe sie, dass die Interessenträger die Gelegenheit nutzen werden, einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation zu leisten.
Quellen:
- Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und der DSGVO: EDSA nimmt Leitlinien an | European Data Protection Board
- Guidelines 3/2025 on the interplay between the DSA and the GDPR | European Data Protection Board
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.