DS-GVO Falle – Viele Gastronomen verstoßen mit Sammlungen von Gästedaten gegen den Datenschutz

Im Rahmen der Corona Pandemie gilt seit der Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe eine Registrierungspflicht für die Gäste. Die ausgefüllten Formulare, die personenbezogene Daten wie Besuchsdatum, Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum enthalten sind oftmal offen einsehbar. Dies verstößt jedoch gegen die DS-GVO. Darüber hinaus ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive problematisch, dass oftmals kein ausreichendes Löschkonzept besteht. Aus Furcht vor dem unsachgemäßen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zeigen sich viele Besucher äußerst unkooperativ bei der Preisgabe ihrer Daten. Eine Lösungsmöglichkeit könnte in Online Reservierungen und der Registrierung auf eingerichteten Datenbanken bestehen. Einige Restaurants verfolgen bereits ein solches Konzept. Auf Plakaten wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sich die Gäste durch QR-Code oder über das W-Lan registrieren können. Durch eine online Reservierung im Vorfeld können Restaurantbesuche verkürzt werden. Auch ein DS-GVO-konformes Löschkonzept ist leichter zu etablieren.

Quelle: https://www.it-daily.net/shortnews/24487-dsgvo-falle-viele-gastronomen-verstossen-mit-sammlung-von-gaestedaten-gegen-datenschutz