Das OLG Celle urteilte nun (15.12.22), dass der Auskunftsanspruch sich nicht notwendigerweise nur auf Zwecke der DSGVO beschränkt. Vielmehr können mit dem Anspruch nach Art. 15 DSGVO, auch DSGVO-fremde Zwecke verfolgt werden. In dem Fall war es: Auskunft über Prämienerhöhungen bei privater Krankenversicherung.
Das Urteil ist nicht unumstritten. Die vorherige Instanz urteile nämlich genau das Gegenteil.
Auch zu bedenken ist: wenn schon ein Auskunft über so etwas wie „Prämienerhöhungen“ über Art. 15 DSGVO geltend gemacht werden kann, kann dieser Anspruch erst Recht bei wichtigeren, nicht DSGVO-bezogenen Themen geltend gemacht werden.
Heißt es nun, dass der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO zum universellen Auskunftsanspruch mutiert ist?
Quelle: https://www.dr-bahr.com/news/mit-dsgvo-auskunftsanspruch-duerfen-auch-datenschutzfremde-zwecke-verfolgt-werden.html