Der universelle Auskunftsanspruch

Das OLG Celle urteilte nun (15.12.22), dass der Auskunftsanspruch sich nicht notwendigerweise nur auf Zwecke der DSGVO beschränkt. Vielmehr können mit dem Anspruch nach Art. 15 DSGVO, auch DSGVO-fremde Zwecke verfolgt werden. In dem Fall war es: Auskunft über Prämienerhöhungen bei privater Krankenversicherung.
Das Urteil ist nicht unumstritten. Die vorherige Instanz urteile nämlich genau das Gegenteil.
Auch zu bedenken ist: wenn schon ein Auskunft über so etwas wie „Prämienerhöhungen“ über Art. 15 DSGVO geltend gemacht werden kann, kann dieser Anspruch erst Recht bei wichtigeren, nicht DSGVO-bezogenen Themen geltend gemacht werden.
Heißt es nun, dass der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO zum universellen Auskunftsanspruch mutiert ist?

Quelle: https://www.dr-bahr.com/news/mit-dsgvo-auskunftsanspruch-duerfen-auch-datenschutzfremde-zwecke-verfolgt-werden.html