Datenschutzkonferenz (DSK) gibt Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften Mietinteressenten heraus

Darf der Vermieter meinen Familienstand erfahren? Muss ich Angaben zu Vorstrafen machen? Darf ich als Vermieterin oder Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen? Im Rahmen der gewünschten Vermietung oder Anmietung einer Immobilie stellen sich für beide Vertragsparteien eine Vielzahl von Fragen, die die Mitteilung von teils sehr persönlichen Informationen betreffen. Häufig herrscht hier Rechtsunsicherheit vor, wie zurückliegende Kontrollen der Niedersächsischen Datenschutzaufsicht zeigten.

Um diese Rechtsuntersicherheit zu beseitigen, erfolgte durch die DSK unter Federführung von Bettina Gayk, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, die Erarbeitung eines Regelwerkes, das für Vermieterinnen und Vermieter sowie potentielle Mieterinnen und Mieter eine Handlungshilfe zur Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten bei Vermietungsvorgängen bietet. Die Orientierungshilfe liegt in Version 2.0 mit Stand Januar 2026 vor und kann über das Internetangebot der DSK kostenfrei abgerufen werden.

Konkret listet das zehnseitige Papier für beispielhafte Datenerhebungen auf und klärt auf, inwieweit eine solche Erhebung erlaubt oder unerlaubt ist, wobei praxisnah zwischen unterschiedlichen Zeitpunkten differenziert wird, die erfahrungsgemäß bei einem gewöhnlichen Verlauf von Vermietungsgeschäften durchlaufen werden. Dies umfasst den Besichtigungstermin an sich, die sich anschließende Mitteilung der Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten über Interesse an der Anmietung, ferner die nachfolgende Entscheidung der Vermieterin oder des Vermieters über die präferierte Vertragspartei.

Die Orientierungshilfe dürfte über Vermietungs- und Hausverwaltungsgesellschaften hinaus besonders für private Vermieterinnen und Vermieter von Interesse sein, die ihre Mustervorlagen zur Abfrage persönlicher Daten auch ohne umfassende rechtliche Expertise grundlegend auf datenschutzrechtliche Konformität prüfen möchten.

Quellen: