In Schleswig-Holstein dürfen Ärzt*innen noch keine elektronische Rezepte ausstellen. Grund ist die Einschätzung der Datenschutzbeauftragten, wonach die Übertragung des Rezepts durch QR-Code auch die Abfrage durch Unbefugte möglich mache. Ohne eine zusätzliche Berechtigungsprüfung könnte der QR-Code von jeder Person ausgelesen werden, die dadurch auch Zugriff auf die Gesundheitsdaten erhielte. Die Datenschutzbeauftragte sieht dabei eine Transportverschlüsselung nicht als ausreichend an. Die Einführung des E-Rezeptes sollte bereits zu Ende 2021 erfolgt sein. Mangels technischer Systeme konnten E-Rezepte aber noch nicht flächendeckend zur Verfügung gestellt werden, sodass die Einführung verschoben wurde.