Der Bundestag beschloss in der Nacht auf vergangenen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Deep-Packet-Inspection (wir berichteten vor zwei Wochen) umzusetzen. Der Gesetzentwurf enthält eine umfangreiche Änderung des TKG, sodass Provider zukünftig verpflichtet sind, den Datenverkehr bis auf Anwendungsebene („Schicht 5“ im OSI-Modell) zu scannen und auffälligen Datenverkehr gegebenfalls umzuleiten oder zu sperren. Hiermit erhofft man sich einen wirksamen und schnellen Schutz gegen DDos Angriffe und Malware in beispielweise E-Mails. Kritisiert wird insbesondere, dass die Provider nun den „Inhalt“ des Datenverkehrs mitlesen können bzw. sollen sofern er nicht gesondert verschlüsselt ist. Der Bundestag möchte mit diesem Beschluss unter anderem die EU-Richlinie „zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtline) umsetzen.
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Bericht des Bundestages
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811808.pdf
NIS-Richtlinie
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L1148