Provider bald private Internet-Polizei?

Im Innenausschuss des Bundestages wurde kürzlich nicht öffentlich eine umfangreiche Änderung des TKG diskutiert.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen mit einem eingebrachten Gesetzesentwurf die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit in nationales Recht umwandeln (Transformation).

Dabei sollen neben einer gesetzlichen Grundlage für die „Cyber-Feuerwehren“ von BSI und Bundeswehr auch Provider stärker eingebunden werden. Geplant wird laut heise.de unter anderem eine „Deep Packet Inspection light“. Dies bedeutet, dass der Provider die gesendeten Datenpakete auf Schadsoftware bzw. Malware durchleuchten und bei Vorliegen den Versender umleiten oder sperren kann.
Untersucht werden sollen die sog. „Steuerdaten“, welche sich nach dem ISO/OSI-Modell bereits auf der Anwendungsebene befinden – der Sitzungsschicht – über welche etwa die Verbindungsaufrechterhaltung gesteuert wird. Bei Emails handelt es sich sodann auch zugleich um Verbindungsdaten eines Kommunikationsvorgangs, welche nur in minimalem Umfang gespeichert werden dürften und eine Information des Betroffenen, der BNetzA und des Datenschutzbeauftragten erforderten.

Durch eine Umleitung des Datenstroms oder gar einer Netzsperre, versprechen sich die Initiatoren eine weitgehende Unterbindung von Bot-Netzen und damit mehr Cybersicherheit. Die Abstimmung über das Gesetz ist im Bundestag für den 27.04. kurz vor 23 Uhr vorgesehen.

Quelle: https://m.heise.de/newsticker/meldung/IT-Sicherheit-Koalition-will-Deep-Packet-Inspection-und-Netzsperren-3685644.html
Gesetzesentwurf BReg: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811808.pdf

EU-RL-Material: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/printficheglobal.pdf?reference=2013/0027(COD)&l=en