Einen weiteren Schritt in der Änderung des Urheberrechts hat der Bundestag nun bewältigt. Wie bereits berichtet ist das Ziel der Änderung des Urheberrecht ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/84/EG . Im Zuge des so genannten „Zweite Korbes“ der Urheberrechtsnovelle hat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft nun den Bundestag passiert; der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ist ebenfalls online einsehbar.