Bundestag beschließt Novelle des Urheberrechts

Einen weiteren Schritt in der Änderung des Urheberrechts hat der Bundestag nun bewältigt. Wie bereits berichtet ist das Ziel der Änderung des Urheberrecht ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/84/EG . Im Zuge des so genannten „Zweite Korbes“ der Urheberrechtsnovelle hat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft nun den Bundestag passiert; der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ist ebenfalls online einsehbar.

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