In seiner Sitzung am 15. April 2026 hat das Bundeskabinett dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität“ ohne vorherige Aussprache zugestimmt. Die Bundesregierung reagiert damit auf die massive ökonomische Bedrohung durch Straftaten im Cyberraum. Laut aktuellen FBI-Berichten beliefen sich die finanziellen Schäden durch Cybercrime allein in den USA zuletzt auf über 20 Milliarden US-Dollar. Die Konvention zielt auf eine Vereinfachung der internationalen Strafverfolgung ab.
Zivilgesellschaftliche Organisationen üben jedoch scharfe Kritik an dem Vertragswerk, da dessen sachlicher Anwendungsbereich weit über reine Computerkriminalität hinaus reicht. Vielmehr greifen die Maßnahmen der internationalen Kooperation auch bei anderen Straftaten, sofern diese nach dem nationalen Recht des ersuchenden Staates mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren bedroht sind.
Juristisch problematisch ist die völkerrechtliche Aufweichung des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit (Dual Criminality). Dieser ist z.B. im deutschen Recht in § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) als fundamentale Schutzschranke normiert und verbietet hier die Auslieferung bei Taten, die in Deutschland nicht strafbar sind. Gemäß Art. 42 der UN-Konvention (Vorläufige Sicherstellung gespeicherter Computerdaten) können Vertragsstaaten jedoch die rasche Datenspeicherung durch Provider anordnen lassen, selbst wenn die beiderseitige Strafbarkeit zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend gegeben ist.
Dies eröffnet in der Praxis erhebliche Missbrauchspotenziale: Autokratische Regime könnten Handlungen von Regimekritikern nach ihrem nationalen Recht als schwere Straftat einstufen. Über Art. 42 der UN-Konvention könnten sie sodann die Sicherstellung von Kommunikations- und Verbindungsdaten im Ausland rechtmäßig erzwingen, noch bevor die strengeren rechtsstaatlichen Hürden der formellen Rechtshilfe vollumfänglich greifen.
Der Kabinettsbeschluss markiert also einen Schritt zur juristischen Bewältigung globaler IT-Delikte. Gleichzeitig ergeben sich hohe Risiken, die grenzüberschreitende Verfolgung von Dissidenten und politischen Abweichlern völkerrechtlich zu legitimieren.
Quellen:
- Bundesregierung: Bundeskabinett – Ergebnisse (15. April 2026). (URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2420492)
- Heise Online: Überwachung weltweit: Bundesregierung winkt UN-Cybercrime-Konvention durch. (URL: https://www.heise.de/news/Ueberwachung-weltweit-Bundesregierung-winkt-UN-Cybercrime-Konvention-durch-11259443.html)
- Heise Online: US-Amerikaner verlieren 2025 fast 21 Milliarden US-Dollar durch Cybercrime. (URL: https://www.heise.de/news/US-Amerikaner-verlieren-2025-fast-21-Milliarden-US-Dollar-durch-Cybercrime-11249768.html)
- UNODC: United Nations Convention against Cybercrime, (URL: https://www.unodc.org/unodc/en/cybercrime/convention/text/convention-full-text.html)
