BSI soll mehr Durchgriffsrechte erhalten

Laut eines neuen Referentenentwurfs des Bundesinnenministeriums soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zukünftig erheblich mehr Durchgriffsrechte erhalten.

Hierfür soll auch das BSI-Gesetz angepasst werden. Der Gesetzesentwurf sieht dabei unter anderem vor, dass das BSI künftig bei besonders wichtigen Einrichtungen zur Prüfbehörde werden soll. Es soll damit  Maßnahmen anordnen, verbindliche Anweisungen erlassen und bei deren Nichtbefolgung sogar der Geschäftsführung bzw. deren Vertretern die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen können (§ 64 des Entwurfs) . Damit könnte das BSI direkt in die Geschäftsführung, auch privater Unternehmen, eingreifen. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun im Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Ministerien.

Quellen: