Das Bundessozialgericht bietet seit kurzem eine Datenbank ‚Anhängige Rechtsfragen‘ auf seinen Seiten an (http://www.bundessozialgericht.de/Rechtsfragen.htm). Sie soll darüber informieren, zu welchen Rechtsfragen ein Urteil des Bundessozialgerichts erwartet werden kann. Getrennt nach den Senaten
ordnet die Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts jeder anhängigen
Revision die voraussichtlich zu entscheidende Rechtsfrage zu. Eine monatliche Aktualisierung ist vorgesehen. Der Formulierung der Rechtsfragen liegen vor allem die Entscheidungen der Vorinstanzen zugrunde.