BMJ: Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Urheberrechts

Die von der Bundesregierung beschlossene Modernisierung des Urheberrechts sorgt weiter für heftige Diskussionen. Zu den wichtigsten Fragestellungen zum so genannten „zweiten Korb“gehört die Ausgestaltung fakultativer Schrankenbestimmungen, insbesondere

der Privatkopie. Weitere Änderungen des Urheberrechts sind mit der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie der EU zu erwarten. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz(BMJ) Anfang Januar einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt. In die Kritik geraten ist dieser Referentenentwurf durch § 101 Abs. 2 UrhG-E Art. 6. Dieser sieht vor, dass Internet Access-Provider Daten über ihre Nutzer (zum Beispiel IP-Adressen) herausgeben müssen, wenn Rechteinhaber wie Medienkonzerne eine Verletzung ihrer Urheberrechte beklagen. Eine Stellungnahme hierzu findet sich auf den Seiten des Deutschen Forschungsnetz DFN.

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