BMI – Erläuterungen zum „No-Spy-Erlass“ veröffentlicht

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Handreichung zum sogenannten "No-Spy-Erlass" erstellt, die die bisher aufgeworfenen praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung des unter dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Erlasses klären soll. In dem an das Beschaffungsamt des BMI gerichteten Erlass vom 30.04.2014 ist vorgesehen, dass in Vergabeverfahren jeder Bieter Erklärungen abgibt, die heimliche Abflüsse schützenswerter Informationen an ausländische Nachrichtendienste betreffen. Weil solche heimlichen Abflüsse kaum nachweisbar sind, wurden die Klauseln so ausgestaltet, dass eine Beweiserleichterung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland eintritt.

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