Der BGH hat entschieden, dass das Angebot eines Werbeblockers – konkret: AdBlock Plus – nicht gegen das UWG verstößt. Demnach stellt das Angebot weder eine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG noch eine aggressive geschäftliche Handlung gemäß § 4a UWG dar.
Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=82856&pos=1&anz=79
Der Volltext des Urteils wird hier veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=82876&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf