BGH wartet auf EuGH-Urteil im Urheberrechtsstreit über Adblocker

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Streit zwischen dem Verlagshaus Axel Springer und dem Adblocker-Anbieter Eyeo, der das Werbeblock-Add-on Adblock Plus entwickelt hat, erklärt, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten zu wollen. Axel Springer,
das bereits vor dem Landgericht Hamburg (2022) und dem Oberlandesgericht Hamburg (2023) gescheitert war, versucht in einer Revision vor dem BGH, seine Ziele durchzusetzen.

Axel Springer argumentiert, dass die Programmierung eigener Websites als Computerprogramme nach Urheberrecht zu betrachten sind, an welchen Springer die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Ein Adblocker verändere die durch den Browser angelegten Datenstrukturen, was laut Springer eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 2 UrhG darstellt. Die Vorinstanzen lehnten die Klage ab. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg argumentierten, dass der Adblocker nicht in die Substanz des Programms eingreift, sondern nur den Ablauf beeinflusst. Daher liege keine Umarbeitung im Sinne des Urheberrechts vor. Der BGH sieht Parallelen zu einem Fall, der im Oktober vom EuGH entschieden werden soll, und will daher dessen Urteil abwarten, bevor er in diesem Fall entscheidet.


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