Im Streit um die immer wieder aufkommende Frage, ob der Samstag rechtlich als Werktag zu werten ist, hat nun der BGH im Rahmen eines Verfahrens bezüglich der Einhaltung einer Kündigungsfrist für ein Mietverhältnis entschieden, dass der Samstag zu den Werktagen gehört (http://juris.bundesgerichtshof.de/c…68&Blank=1).