Am 12. April 2005 wurde die „Ley Nº 28493“ veröffentlicht, die den Gebrauch von Spam regelt und 90 Tage nach Veröffentlichung in Kraft tritt (Art. 11) (http://www.alfa-redi.org/ar-spam/28493.pdf). Danach sind die peruanischen Internet-Service-Provider verpflichtet, Spam-Filter und / oder Spam-Blocker zu verwenden (Art. 4). Gem. Art. 5 a) müssen unaufgefordert versandte E-Mails kommerziellen Inhalts („correos electrónicos comerciales no solicitados“) in der Betreffzeile den Zusatz „PUBLICIDAD“ enthalten. Bei Zuwiderhandlung kann der Empfänger vom Absender Entschädigung in Geld verlangen (Art. 8). Eine Definition für „no solicitado“ enthält das Gesetz nicht. Insofern bleibt unklar, ob ein Entschädigungsanspruch bereits dann gegeben ist, wenn die E-Mail ohne ausdrückliche Aufforderung zugesandt wurde oder erst im Wiederholungsfalle, nachdem die Annahme der erstmals zugesandten E-Mail vom Empfänger verweigert worden war (siehe zu diesem Auslegungsproblem auch den Kommentar von Claudia Fonseca in der Zeitschrift für Rechtsinformatik „alfa-redi“).