Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dem Verfahren zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in einem Online-Archiv, der über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen bekannten Manager berichtet, ist nun als Volltext verfügbar (Aktenzeichen: VI ZR 4/12). In dem Verfahren hatte der BGH zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers bestätigt, diesen aber – anders als das OLG Hamburg – nicht als rechtswidrig eingestuft. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die die Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten erhielten hier im Ergebnis den Vorzug.