Berliner Bürger können prüfen, ob Daten bei der Polizei unrechtmäßig abgefragt wurden

Laut einem Urteil des OVG Berlin Brandenburg können Berliner Bürger nun prüfen, ob ihre Daten unrechtmäßig von der Polizei abgefragt wurden.
Hintergrund des Urteils ist folgender:
Ein Berliner Polizist erfuhr, dass im Rahmen eines Disziplinarverfahrens seine Daten aus dem polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem abgefragt wurden. Diese Daten hätten mit dem Disziplinarverfahren nichts zu tun gehabt, es handele sich um private Daten. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Auskunft über den Grund der Abfrage. Den Auskunftsanspruch begründete er mit einer Informationsfreiheitsanfrage. Die Anfrage, sowie die darauffolgende Beschwerde wurden durch die Polizei abgelehnt. Als Begründung wurde vorgebracht, dass durch die Auskunft Daten der Polizisten publik werden könnten, die Abfragen getätigt hätten. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte der Polizist zunächst Erfolg, Die Polizei legte Berufung ein, verlor jedoch vor dem OVG erneut. Das Gericht urteilte, dass es im Vordergrund stehe personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Als natürliche Person sei man klar anspruchsberechtigt. Durch das Urteil könnten z.B. Bürger zukünftig prüfen, ob etwaige Löschfristen durch die Polizei eingehalten werden. Ebenfalls interessant werden, könnte hier die Auswirkung in Bezug auf das wiederkehrende Thema der unberechtigten Datenabfragen.
Quelle: https://www.golem.de/news/unrechtmaessige-datenabfragen-berliner-polizei-muss-daten-an-polizist-herausgeben-2202-162902.html