Äußerung des Europäischen Datenschutzausschusses zur Übermittlung personenbezogener Daten nach Großbritannien

Der Europäische Datenschutzausschuss äußert sich zur Übermittlung von personenbezogenen Daten nach Großbritannien. Die EU-Kommission hat sich im Februar dafür ausgesprochen, dass Großbritannien ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

Hierzu der Europäische Datenschutzausschuss: Es wird darauf hingewiesen, dass es in wichtigen Kernbereichen Übereinstimmungen im Datenschutzrecht von EU und UK gibt; genannt werden unter anderem die Voraussetzungen für die rechtmäßige und faire Verarbeitung zu legitimen Zwecken, Zweckbindung und Datenqualität und Verhältnismäßigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig unterstreicht der Europäische Datenschutzausschuss, dass es in bestimmten Bereichen des britischen Datenschutzes (z.B. hinsichtlich einer Ausnahmeregelung für Immigranten) einer weiteren, genaueren Betrachtung im Lichte der DSGVO durch die Kommission bedarf. Lobend erwähnt der EDSA die Schaffung des Investigatory Power Tribunal, eines Sondergerichts, und die Einführung spezieller Justizkommissare mit der neuesten IPA-Reform, um die Aufsicht in diesem Bereich zu verbessern.

 

Links: