Adblocker verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

Zum wiederholten Male scheitert der Axel Springer Verlag mit einer Klage gegen Werbeblocker. Das Landgericht Hamburg hat eine Klage des Verlagskonzerns gegen die Kölner Firma Eyeo, Entwickler des bekannten Werbeblockers Adblock Plus, abgewiesen. Nach Auffassung der Richter verstößt das Programm nicht gegen das Urheberrecht. In der Klage (Aktenzeichen 308 O 130/19) argumentierten die Anwälte des Verlagskonzerns, dass Adblocker in den Quelltext und die Gestaltung von redaktionellen Angeboten eingreifen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Dabei bezogen sie sich auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts von 2012, bei dem es eigentlich um den Einsatz von Cheating-Software ging. Das Landgericht Hamburg wollte hier keine direkte Analogie zu Adblockern ziehen. Zwar greife der Adblocker in die Darstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte ein. Das Ausblenden oder Überschreiben einzelner CSS-Elemente stelle aber keine Umarbeitung nach Paragraph 69c des Urheberrechtsgesetzes dar: Die übertragenen HTML-Dateien selbst würden nicht geändert, lediglich die vom Browser daraus erzeugten Datenstrukturen anders dargestellt als vom Urheber beabsichtigt.
Axel Springer kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis: „Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit – wir meinen: urheberrechtswidrig – direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein“. Der Verlag kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Quellen:
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/landgericht-hamburg-ueber-adblock-plus-springer-verlag-verliert-erneut-a-5e058ee7-e0fa-4f0e-aa10-d95d9cfad654
https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-Adblocker-verstossen-nicht-gegen-das-Urheberrecht-6330258.html