Denn schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons liest das soziale Netzwerk automatisch bei jedem bloßen Aufruf dieser Seiten mit. Darüber werden Besucher jedoch vorher weder ausdrücklich informiert noch können sie der Datenweitergabe widersprechen. Gegen Peek & Cloppenburg (Landgericht Düsseldorf) und Payback (Landgericht München) musste die Verbraucherzentrale NRW inzwischen Klage einreichen.
"Klar, dass die Buttons zu den sozialen Netzwerken bei Webseitenbetreibern beliebt sind. Denn das Liken und Teilen bringt mehr Besucher, mehr Traffic, mehr Feedback und zieht Kreise als kostenloses Empfehlungsmarketing. Doch wenn mit der Implementierung dieser sogenannten Social-Plug-ins alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landen, schlagen die Unternehmen eine Brücke zu Facebook, die im Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung endet", macht Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski hierbei unlauteres Geschäftsgebaren und einen Verstoß gegen das Telemediengesetz aus. Außerdem enttäuschten diese Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, die nicht damit rechneten, dass sie allein schon durch den Gefällt-mir-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden.
Hintergrund: Mit dem Gefällt-mir-Button setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher. So werden ihre Daten automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. "Das widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlauben", begründet der Vorstand den rechtlichen Vorstoß in Sachen Verbraucherdatenschutz.
Wer im Netz nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, gehe nicht davon aus, dass diese Aktivitäten dann sofort auch von Facebook mitgelesen werden. "Allein der Besuch einer Seite mit einem Gefällt-mir-Button bedeutet noch nicht, dass der Surfer mit der anschließenden automatischen Übertragung, Speicherung und Auswertung seines Surfverhaltens einverstanden ist", so Schuldzinski.
"Daumen runter" heißt es für das Social-Plug-in auch, weil die Arme der Datenkrake selbst nach Informationen von Surfern greifen, die überhaupt gar keinen Facebook-Account haben: "Das mutet schon wie ein Kapitel aus Big Brother an", so Schuldzinski, "doch tatsächlich können die IP-Adressen mit Hilfe der Cookies wiedererkannt und daraus anonyme Surferprofile angelegt werden. Auf die kann Facebook dann zurückgreifen, wenn sich Nutzer dort irgendwann anmelden sollten."
Ein bloßer Hinweis der Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen, dass eine solche Weiterleitung der Daten an Facebook erfolgt, genügt den Verbraucherschützern nicht. "Ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Plugins erhebt, liefert kein stichhaltiges Alibi. Ebenso wenig wie der Verweis auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Notwendig ist eine echte Aufklärung über die Datensammlung und -verwertung. Alles mit dem Ziel, Verbraucher in ihrer Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit zu schützen", fordert er die konsequente Anpassung an gesetzliche Vorgaben. Übrigens: Auch Datenschutzbehörden raten Unternehmen und öffentlichen Stellen dringend von einer Einbettung dieser Schaltflächen auf ihren Webseiten ab. Behörden, Ministerien und Schulen sehen ganz davon ab.
Zwar hat die Verbraucherzentrale NRW die sechs Unternehmen beispielhaft wegen der Implementierung des Gefällt-mir-Buttons angegriffen, doch ist auch Facebook Zielscheibe der Aktivitäten: "Persönliche Daten sind für Facebook Gold wert. Gesammelt und ausgewertet können sie als personalisierter Werbeplatz an werbetreibende Unternehmen verkauft werden", beschreibt Schuldzinski die Strategie, "die rechtlichen Schritte gegen die Implementierung der Schaltfläche sind daher ein Weg, um dem gesetzeswidrigen Datenzugriff dieses sozialen Netzwerks Einhalt zu gebieten." Schon die Liste der abgemahnten Unternehmen zeigt, dass kein Lebensbereich von der Datensammlung ausgeklammert ist. Mit der gerichtlichen Klärung von Anforderungen an den Datenschutz bei den Social-Plug-ins von Facebook will die Verbraucherzentrale NRW nun eine Stärkung von Verbraucherrechten erreichen.
Eventim und HRS haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, die beanstandeten Social-Media-Buttons auf ihren Webseiten nicht mehr zu verwenden und auch den geforderten Aufklärungspflichten nachzukommen. Mit KIK und NIVEA (Beiersdorf) ist die Verbraucherzentrale derzeit noch in Gesprächen, um eine außergerichtliche Klärung zu erreichen. Gegen Peek & Cloppenburg und deren Homepage Fashion ID sowie den Auftritt von Payback hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht.