Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wurde auf netzpolitik.org veröffentlicht. Allein der Versuch des Gesetz im "Eilverfahren" (Der Referentenentwurf soll bereits nächste Woche durch die Bundesregierung und im Juli durch den Bundesrat) zu verabschieden stößt dabei auf harsche Kritik. 

Außerdem äußerten zahlreiche Verbände und Einzelpersonen erneut ihre Kritik:

1.  Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Gesetzesentwurf eine Aushölung des Informatenschutzes und bekräftige sein Nein zur Vorratsdatenspeicherung.

2. Der Deutsche Anwaltverein schließt sich dieser Kritik an und betont insbesondere, dass nicht nur Journalisten, sondern auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder eben Anwälte nur unzureichend geschützt werden. Die detaillierte und lesenswerte Darstellung dieser Kritik findet sich in einer Pressemittelung des DAV: http://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-17-15-dav-lehnt-vorratsdatenspeicherung-ab

3. Die Wirtschaftsverbände eco und BITMi sehen neben einer grundsätzlichen Kritik insbesondere kleinere Provider in eine Kostenfalle tappen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des BITMi hervor. Der eco hat sogar ein Hintergrundpapier zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. 

4. Die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht nach wie vor eine "rote Linie" überschritten.

5.  Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/757/1/lang,de/).

6. Dem Referentenentwurf nicht ganz abgeneigt scheint einzig und allein der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, der den Entwurf für eine vernünftige Diskussionsgrundlage hält, obwohl auch er noch Beratungsbedarf sieht. Für die Äußerung musste Weichert harsche Kritik von Rechtsanwalt Thomas Stadler einstecken, der inhaltliche Fehler in Weicherts Pressemittelung feststellte, ihn als "Datenschutztaliban" bezeichnete und dem ULD vorwarf den Entwurf nicht verstanden zu haben.