„d-you“:Deutschlands EUDI-Wallet bekommt einen Namen

Am 9. September 2026 stellte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) in Berlin die deutsche Version der europäischen Identitäts-Wallet vor: „d-you“. Start ist der 2. Januar 2027, zunächst nur mit digitalem Personalausweis, später folgenFührerschein und die Möglichkeit, weitere offizielle Dokumente wie z.B. Angelschein oder auch Schulzeugnisse zu hinterlegen.

Rechtliche Grundlage ist die reformierte eIDAS-Verordnung (VO (EU) 2024/1183), die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2026 eine kostenlose, freiwillige Wallet für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Entwickelt wird d-you von der Common Codes GmbH, einer SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen)-Tochter, im Auftrag des Digitalministeriums (BMDS).

Die durch das BMI getroffene Architekturentscheidung für „SignedCredentials“ (kryptografische Signatur, die Daten dauerhaft als echt markiert) steht in der Kritik von BSI, Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsforschern. Die technische Alternative für die Datenauthentizität wäre ein „Authenticated Channel“ (wie beim Online-Ausweis, sichereKanalübertragung ohne dauerhafte Signatur) gewesen. ZumNutzungszeitpunkt ist das Sicherheitsniveau vergleichbar,  „SignedCredentials“ ermöglichen es jedoch, die signierten Daten nach Übermittlung dauerhaft zu verifizieren. Damit sind  sie für Datenhandel und Identitätsdiebstahl attraktiver.

Bis zur vollständigen Umsetzung ist es noch ein weiter Weg, so ist die BSI-Richtlinie TR-03189 zur Zertifizierung erst zum Jahresende geplant, Fachpersonal bei Common Codes fehlt weiterhin und  ein Bug-Bounty-Programm startet erst kurz vor Launch.  Auch dieBundesregierung scheint von dem Zieldatum nicht vollständig überzeugt und hat bereits angekündigt, bei „Restrisiken“ zu verschieben.

Quellen