Die aktuelle Auseinandersetzung geht auf Berichte zurück, wonach die SCHUFA historische personenbezogene Daten von Millionen Menschen länger speichern soll als bislang öffentlich bekannt.
Nach den Vorwürfen werden bestimmte Datensätze nicht vollständig gelöscht, sondern weiterhin in internen Systemen vorgehalten und unter anderem für Test- und Validierungszwecke verwendet. Zudem sollen diese Daten bei Auskunftsersuchen von Betroffenen nicht offengelegt werden.
Im Mittelpunkt der aktuellen Meldung steht jedoch nicht die Diskussion um die Datenspeicherung selbst, sondern die Reaktion der Datenschutzorganisation noyb. Die von Max Schrems gegründete Organisation hat der SCHUFA eine Abmahnung zugestellt und damit den ersten Schritt für ein mögliches Gerichtsverfahren eingeleitet.
Nach Auffassung von noyb verstößt die Auskunftei gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die Organisation kritisiert, dass Daten, die nach den eigenen Angaben der SCHUFA längst hätten gelöscht werden müssen, weiterhin verarbeitet würden. Gleichzeitig würden Betroffene bei Auskunftsersuchen keine vollständige Übersicht über alle zu ihrer Person gespeicherten Informationen erhalten.
Mit der Abmahnung fordert noyb die SCHUFA auf, die Speicherung von Daten über die vorgesehenen Fristen hinaus einzustellen, historische Datensätze offenzulegen und die eigene Datenverarbeitung transparenter zu gestalten. Sollte die Auskunftei diesen Forderungen nicht nachkommen, kündigt die Organisation eine Unterlassungsklage an. Ziel ist es, die beanstandeten Praktiken gerichtlich untersagen zu lassen.
Besonders schwer wiegt aus Sicht von noyb der Vorwurf, dass die SCHUFA betroffenen Personen die angeblich weiter vorhandenen Datensätze selbst dann nicht mitteile, wenn diese ausdrücklich eine DSGVO-Auskunft verlangen. Die Datenschutzorganisation verweist dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Betroffene grundsätzlich Anspruch auf eine vollständige Kopie aller verarbeiteten personenbezogenen Daten haben.
Parallel zur Abmahnung bereitet noyb bereits weitere rechtliche Schritte vor. Die Organisation hat eine Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage eröffnet. Hintergrund ist die Einschätzung, dass Betroffenen durch unvollständige Auskünfte ein immaterieller Schaden entstanden sein könnte. Nach Angaben von noyb könnten jährlich rund 1,6 Millionen Menschen Auskünfte erhalten haben, in denen die historischen Datensätze nicht enthalten waren.
Damit entwickelt sich der Fall zunehmend von einer datenschutzrechtlichen Kontroverse zu einer juristischen Auseinandersetzung mit potenziell weitreichenden Folgen für die SCHUFA. Während die Vorwürfe rund um die Speicherung alter Daten weiterhin geprüft werden, erhöht die Abmahnung nun den Druck auf die Auskunftei erheblich und könnte den Weg für gerichtliche Verfahren ebnen.
Quellen:
https://www.teltarif.de/schufa-abmahnnung-nyob-sammelklage/news/105670.html
