Carlsen verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen betreffend das 

„NEINhorn“

Der Carlsen Verlag geht gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn juristisch gegen den KI-Konzern OpenAI vor. 

Die Kläger werfen dem Betreiber von ChatGPT vor, Urheberrechte an dem erfolgreichen Kinderbuch „Das NEINhorn“ verletzt zu haben. Die Klage wurde am 19. August 2026 beim Landgericht München I gegen die europäische OpenAI-Gesellschaft eingereicht.Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, in welchem Umfang geschützte Werke für das Training generativer KI-Systeme verwendet werden dürfen – und ob die von einem KI-Modell erzeugten Inhalte selbst eine Urheberrechtsverletzung darstellen können.

Nach Angaben des Verlags sollen bereits einfache Eingaben in ChatGPT dazu führen, dass Geschichten über das „NEINhorn“ entstehen, die wesentliche kreative Elemente des Originals aufgreifen. Auch von der KI erzeugte Illustrationen sollen dem Erscheinungsbild der von Astrid Henn geschaffenen Figur stark ähneln. Teilweise soll ChatGPT sogar vollständige Vorlagen für illustrierte Geschichten erstellt haben, einschließlich Covergestaltung, Impressum und nachgebildeten Verlagsangaben. Carlsen, Kling und Henn leiten daraus den Verdacht ab, dass die Bücher der „NEINhorn“-Reihe möglicherweise ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Training von OpenAIs Sprach- und Bildmodellen verwendet worden seien.

Nach Auffassung der Kläger könnten die auffälligen Ergebnisse darauf hindeuten, dass Teile der Werke in den Modellen gespeichert beziehungsweise „memorisiert“ wurden. Ob diese Einschätzung juristisch und technisch zutrifft, dürfte nun zu den zentralen Fragen des Verfahrens gehören.

Für Autor Marc-Uwe Kling ist der Fall zugleich ein grundsätzlicher Konflikt zwischen Kreativschaffenden und KI-Unternehmen. Er kritisierte, dass der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit dem Training künstlicher Intelligenz nicht folgenlos bleiben dürfe. Auch der Carlsen Verlag betonte, die Rechte von Autoren und Illustratoren schützen zu wollen. „Das NEINhorn“ und seine Folgebände zählen zu den erfolgreichsten Kinderbüchern des Verlags.

Der Rechtsstreit dürfte deshalb über das einzelne Kinderbuch hinaus Bedeutung erlangen. Weltweit beschäftigen Gerichte zunehmend Klagen von Autoren, Verlagen und anderen Rechteinhabern gegen Unternehmen, die generative KI-Systeme entwickeln. Dabei geht es um bislang nicht abschließend geklärte Fragen: Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke zum Training künstlicher Intelligenz genutzt werden? Wann wird aus einer stilistischen Ähnlichkeit eine unzulässige Übernahme? Und wer trägt die Verantwortung, wenn ein KI-System Inhalte erzeugt, die geschützten Werken sehr nahekommen?

Mit der Klage um das „NEINhorn“ bekommt diese Debatte nun auch in Deutschland einen besonders prominenten Fall. Das Verfahren vor dem Landgericht München I könnte damit zu einem weiteren wichtigen Prüfstein für das Verhältnis zwischen Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz werden. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit offen.

Quellen:

https://www.carlsen.de/sites/default/files/2026-08/pressemeldung-2026-08-19-neinhorn-vs-openai.pdf

https://www.zdfheute.de/panorama/neinhorn-carlsen-openai-chatgpt-klage-100.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.spiegel.de/kultur/neinhorn-und-chatgpt-carlsen-verlag-kaempft-wegen-kinderbuchs-gegen-ki-von-openai-a-797b7bf7-6a3e-4074-ab7d-e1fb4d86be1a