Seit dem 12. Juni 2026 wird die koordinierte Aufsicht über die EU-Asyl- und Migrationsdatenbank Eurodac vom Coordinated Supervision Committee (CSC) wahrgenommen. Das teilte der Europäische Datenschutzausschuss mit. Eurodac diente ursprünglich vor allem dem Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern und Migranten, hat sich inzwischen aber zu einem umfassenderen System des europäischen Asyl- und Migrationsmanagements entwickelt.
Eurodac ist seit dem 15. Januar 2003 in Betrieb und wird von allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genutzt. Das System spielt insbesondere bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung eine Rolle, weil darüber festgestellt werden kann, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Die Aufsicht ist dabei zweigeteilt: Die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden kontrollieren die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die jeweiligen nationalen Behörden und deren Übermittlung an Eurodac. Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Verarbeitung in der Zentraleinheit und die Übermittlung an die Mitgliedstaaten zuständig. Künftig soll der CSC diese Aufsicht koordinieren; ihm gehören Vertreter der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten an.
Damit wird Eurodac stärker in die europäische Struktur koordinierter Datenschutzaufsicht eingebunden. Gerade weil Eurodac biometrische Daten verarbeitet und im Kontext von Migration, Grenzkontrolle und Asylverfahren eingesetzt wird, ist die Entwicklung datenschutzrechtlich sensibel.
Quellen:
