Das Europäischen Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine politische Einigung über die Anpassung der KI-Verordnung erzielt. Die Einigung umfasst unter anderem Fristen, Anwendungsbereiche, Registrierungspflichten, sowie ein Verbot bestimmter KI-Systeme.
Mit der Einigung wird ein klarer Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme festgelegt, die entsprechenden Vorschriften treten am 02.12.2027 in Kraft. KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten eingesetzt werden, unterliegen bereits ab dem
02.08.2026 den neuen Regeln. Darüber hinaus müssen KI-generierte Inhalte ab dem 02.12.2026 besonders gekennzeichnet werden.
Anbieter von KI-Systemen werden verpflichtet sich in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, selbst wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen seien.
Die Einigung sieht zudem vor, dass bestimmte Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung ausgeweitet werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Abkommens ist die Stärkung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger. Es verbietet KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuell explizite und intime Inhalte generieren, wie KI-Apps zur „Nudifizierung“.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung nun förmlich annehmen – die Zeit drängt, da am 2. August 2026 die bestehenden Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft treten würden. Der digitale Omnibus zur KI ist eines von zehn „Omnibus“-Paketen, die darauf abzielen, bestehende EU-Gesetze zu vereinfachen. Das Paket basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom 19.11.2025 und soll die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 vereinfachen, ohne das Schutzniveau zu senken.
Quellen:
- Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften – Consilium
- Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften – Consilium
- AI Act: deal on simplification measures, ban on “nudifier” apps | Aktuelles | Europäisches Parlament
