Verbandklage gegen X auf Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen unzulässig

KG Berlin bewertet Verbandklage gegen auf Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen als unzulässig

Das Berliner Kammergericht wies in einem Urteil vom 30. April eine Klage der niederländischen Verbraucherschutzstiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) als unzulässig ab. Grundlage der Klage gegen den Medienkonzern X war dessen Umgang mit persönlichen Daten, der laut der Stiftung gegen die DSGVO verstoße. X sammele und verarbeite Daten ohne die notwendige Einwilligung der Nutzer im großen Stil und setze die Ergebnisse beispielsweise für personalisierte Werbung ein. In Form einer Abhilfeklage forderte SOMI deswegen 750 € für jeden deutschen registrierten Nutzer der Plattform sowie weitere 250 € für alle, die von einem Datenleck betroffen sind.

Das KG begründete das Urteil mit der Ungeeignetheit der Forderung zur kollektiven Rechtsdurchsetzung. Dazu müssten die die Ansprüche nach § 15 Abs. VDuG wesentlich gleichartig sein, was im vorliegen Fall verneint wurde. Der Kontrollverlust über geschützte persönliche Daten könne zwar grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch begründen, jedoch sei dieser jeweils nach den Umständen des konkreten Einzelfalles zu beurteilen. Der Schaden bemesse sich immer nach den individuellen Folgen und könne darum nicht kollektiv geltend gemacht werden.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und eine Revision nicht ausgeschlossen. Ein ähnliches Verfahren, das in Hamburg zurzeit gegen den Konzern Meta geführt wird, könnte davon beeinflusst werden.

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