Arbeitsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Kryptowertetransferverordnung

Das Bundesfinanzministerium hat einen Arbeitsentwurf zur Kryptowertetransferverordnung (KryptoTransferV) vorgelegt. Durch die Verordnung soll die Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten durch Kryptowertedienstleister angeordnet werden, um Risiken beim Transfer von Kryptowerten einzudämmen.

In der Begründung hierzu heißt es, durch die Anonymität von Kryptowerten seien das Risiko für den Missbrauch von Kryptowährungen für kriminelle und terroristische Zwecke, wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erhöht. Weiterhin wird auf die Risiken von Kryptowertetransfers im Zusammenhang mit Online-Betrugstaten und der Zahlung im Darknet verwiesen. Ziel der Kryptowertetransferverordnung sei es, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der an der Übertragung von Kryptowerten Beteiligten zu gewährleisten.

Der Digitalverband Bitkom hat hierzu bereits Stellung genommen und den Entwurf stark kritisiert, da er nicht praktikabel und die Verpflichtungen teilweise nicht erfüllbar seien, ohne das Geschäftsmodell vieler Kryptowertedienstleister in Frage zu stellen. Mangels technischer Standards und Kommunikationskanäle zum Austausch zwischen Kryptowertedienstleistern seien die geforderten Pflichten schlicht nicht verhältnismäßig. Zudem kritisiert Bitkom die Vorwegnahme einer europäischen Lösung.

 

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