Marke „Black Friday“ muss endgültig gelöscht werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Markenrechtsstreit um „Black Friday“ beendet.

Die Black Friday GmbH hatte den Begriff 2013 für 900 Kategorien geschützt und Händler:innen abgemahnt, die damit warben. Das Kammergericht Berlin entschied bereits Ende 2022 zugunsten von Blackfriday.de, einer Webseite, die eine Übersicht von Angeboten am sog. Black Friday anbietet, entschieden (Az. 5 U 46/21). Die Black Friday GmbH legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die nun vom BGH abgelehnt wurde. Damit wurde die Entscheidung des Kammergerichts rechtskräftig und die Marke muss endgültig gelöscht werden und Händler:innen müssen nicht mehr mit Abmahnungen rechnen

Weiterhin offen und ebenfalls am BGH anhängig ist der Streit um entstandene Schäden aus der Nutzung der Wortmarke.

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