3 Wesentlichen Regelungsbereiche des DGA: (1) die Bedingungen für die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten des öffentlichen Sektors in Kapitel II, (2) Regelungen für Datenvermittlungsdienste in Kapitel III sowie (3) einheitliche Vorgaben für Einrichtungen für datenaltruistische Zwecke in Kapitel IV. Bestandteil des DGA ist auch das Konzept des sogenannten Datenaltruismus ein. Damit ist die freiwillige Bereitstellung personenbezogener oder nicht-personenbezogener Daten
