Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich

Die Europäische Union und Großbritannien haben sich im Rahmen des „Brexit-Deals“ vom 24.12.2020 auf eine gestufte Übergangslösung zum Datenaustausch geeinigt. Für die nächsten vier Monate dürfen die personenbezogenen Daten ausgetauscht werden, als ob sich Großbritannien noch in der EU befände. Dieses Enddatum kann um zwei Monate verlängert werden, falls keine der beteiligten Parteien widerspricht.

Quelle: https://www.datenschutz.de/brexit-mit-datenschutz-vorlaeufige-rechtssicherheit-fuer-datenuebermittlungen-in-das-vereinigte-koenigreich/#:~:text=Brexit%20mit%20Datenschutz%20%E2%80%93%20Vorl%C3%A4ufige%20Rechtssicherheit%20f%C3%BCr%20Daten%C3%BCbermittlungen%20in%20das%20Vereinigte%20K%C3%B6nigreich,-Ver%C3%B6ffentlicht%20am%3A%2030&text=Der%20Entwurf%20des%20Brexit%2DAbkommens,sechs%20Monate%20verl%C3%A4ngert%20werden%20kann.
Pressmitteilung der DSK (die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden): https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20201228_pm_Brexit.pdf