Stiftung Warentest überprüft Auskunftsanspruch nach DSGVO

Die Stiftung Warentest hat überprüft, wie Unternehmen mit dem Auskunfts- und dem Löschungsanspruch nach Art. 15, 17 DSGVO umgehen.

Der Dienst Spotify stellte im Test einen ZIP-Ordner bereit, der viele Daten des Nutzers enthielt, während GMX nur wenige und auf Nachfrage auch nicht alle ihnen bekannten Daten versandte. PayPal dagegen reagierte mit zeitlicher Verzögerung und gab die Daten auch nicht heraus, nachdem die betroffene Person eine geschwärzte Ausweiskopie an das Unternehmen geschickt hatte.

Die Schufa verlangte unter anderem die Angabe aller ehemaliger Wohnsitze, reagierte ohne diese mehrere Wochen lang nicht, woraufhin der hessische Datenschutzbeauftragte eingeschaltet wurde (Ergebnis offen). Die IKK Brandenburg und Berlin verlangte eine detaillierte Bezeichnung der Daten, über die Auskunft erteilt werden soll. Auch bei Eventim und Amazon wurde im Test der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht, nach fünf Wochen lagen diese Daten allerdings noch nicht abrufbar vor.

Sat.1 reagierte auf eine Löschungsanfrage (Art. 17 DSGVO) bezüglich eines Videos des betroffenen Testers erst nach einer zweiten Fristsetzung.

Quelle:https://www.test.de/Datenschutz-So-gut-klappt-es-mit-dem-Auskunftsanspruch-5352859-0/