Steuer-ID als Online-Personenkennzeichen unter Experten umstritten

Der Gesetzentwurf, wonach die Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennzeichen für den Online-Zugang zu öffentlichen Stellen zu Verfügung stehen könnte, ist unter Experten umstritten.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in das für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevante Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden. Dafür ist die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches Identifikationsmerkmal“ vorgesehen. Demnach könnten die jeweilige Behörden Basisdaten wie z.B. Adresse, Familienstand oder bestimmte Dokumente wie die Geburtsurkunde mit Steuer-ID über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen.
Nach Ansicht von Prof. Sorge stellt die Verknüpfung zwischen Registern einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Für dessen Rechtfertigung sind ausreichende Schutzmaßnahmen im Entwurf notwendig. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch lückenhaft und können leicht umgangen werden. Der Entwurf läuft daher Gefahr durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt zu werden. Der Kosten- und Zeitaufwand, um eine verfassungskonformen Lösung zu erreichen, wird durch eine Nichtigerklärung erheblich erhöht.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-pa-innen-registermodernisierungsgesetz-809426
Entwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924226.pdf
Stellungnahme Prof. Sorge: https://www.bundestag.de/resource/blob/813124/01a4a3b695bf8262740228fc44c72d25/A-Drs-19-4-667-C-data.pdf